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Vorstand:
Herr Dr. med. M. Meisel
Frau Dr. Mitschke
Herr Dipl.-Med. R. Schnabel
Kontakt
Herr Dr. med. H. Freund
Südharz Klinikum Nordhausen
gemeinnützige GmbH
Dr.-Robert-Koch-Straße 39
99734 Nordhausen
Telefon 0 36 31 / 41- 0
Telefax 0 36 31 / 41- 21 42

Buchneuerscheinung
Freund H. Geriatrisches Assessment und Testverfahren. Grundbegriffe - Anleitungen - Behandlungspfade.3. überarb. u. erw. Aufl. Stuttgart: Kohlhammer; ersch. 2017
Flyer : download
Autoreninterview mit Dr. med. Henning Freund
Anlässlich des Erscheinens der nunmehr dritten Auflage des Werkes “Geriatrisches Assessment” führten Marion Rehm und Wolfgang Schwibbe mit dem Autor das folgende kurze schriftliche Interview bei Kohlhammer Blog
Selbsthilfegruppe Demenz
Die Selbsthilfegruppe Demenz arbeitet seit sechs Jahren erfolgreich. Die Mitarbeiter der Geriatrischen Fachabteilung mit angeschlossener Tagesklinik üben diese Tätigkeit als Ehrenamt aus. In der Selbsthilfegruppe arbeiten eine Ergotherapeutin (Frau Kästner), zwei Logopädinnen (Frau Deinzer und Frau Britten) sowie eine Sozialarbeiterin (Frau Kolditz) mit. Frau Riedel (leitende Sekretärin der HELIOS Klinik Lu. Eisleben) zeigte bei der Etablierung der Selbsthilfegruppe besonderes Engagement. Das Thema Demenz ist entsprechend der demographischen Herausforderung zunehmend bedeutsam. Die SHG hat sich deshalb kontinuierlich vergrößert. Als jüngste Mitglieder sind die Oberärztin der Geriatrischen Fachabteilung (Frau Friedemann, FÄ f. Psychiatrie und Psychotherapie), Rechtsassessor Marie Christin Freund (Juristin in der Anwaltskanzlei Dr. Illgen und Kollegen, Sangerhausen) sowie Schwester Conny Haufe hinzugekommen.
Seit 01.09.2009 gilt das 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts. Im Gegensatz zum österreichischen Recht gilt in Deutschland eine Patientenverfügung ein Leben lang. Der Verfasser muss aber in der Lage sein, seinen Willen frei äußern zu können und es muss eine Vollmachtsfähigkeit vorliegen. Im Gegensatz zum Testament kann eine Patientenverfügung mit Hilfe von Textbausteinen verfasst werden. Sie muss aber eigenhändig unterschrieben sein.
Von dieser Möglichkeit haben in Deutschland bisher nur ca. 20% der Bevölkerung Gebrauch gemacht. Wer eine Patientenverfügung verfasst, möchte sein Recht auf Autonomie bis zum Lebensende aufrechterhalten und nicht allein dem medizinischen Fachpersonal bei entsprechend inkurablen oder infausten Zuständen die Entscheidung überlassen.
In einer Patientenverfügung kann beispielsweise festgelegt werden, dass bei bestimmten Erkrankungen bzw. Krankheitszuständen eine Dialyse bzw. auch die Anlage einer künstlichen Ernährungssonde nicht erwünscht ist. Dies muss möglichst genau in eine Patientenverfügung hinein formuliert werden, damit die Ärzte entsprechend verfahren können. Ärzte müssen Patientenverfügungen umsetzen, sie sind dazu gesetzlich verpflichtet.
Es ist immer sinnvoll, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu verknüpfen, damit, wenn der Fall der Entscheidungsunfähigkeit eintritt (z. B. aufgrund einer plötzlich eingetretenen schweren Erkrankung), jemand diese Patientenverfügung im Krankenhaus vorlegt und den mutmaßlichen Willen des Betroffenen den Ärzten vermittelt. Das Thema ist aktueller denn je, denn die Bevölkerungsgruppe der über 80-Jährigen ist die am stärksten wachsende Bevölkerungsschicht.
Die SHG Demenz bietet (pflegenden) Angehörigen Hilfe an, auch im Sinne ganz praktischer Hilfestellungen und Hinweise.
Kontakt




Chefarztsekretariat Geriatrische Abteilung und Tagesklinik, Frau Riedel Tel.: 03475 90 16 51
OÄ J. Friedemann
Tel.: 03475 90 17 84
RA Marie Christin Freund (Rechtsanwaltskanzlei Dr. Illgen und Kollegen)
Tel.: 03464 27520
Chefarzt Dr. med. Henning Freund
Tel.: 03475 90 16 50
- neu: Dipl.-Phil. Thomas Henkel, Master Medizin Ethik Recht
thohefa(at)gmx.de