Abbildung 5: Stadieneinteilung der Palliativmedizin
In Sachsen-Anhalt haben viele geriatrische Fachabteilungen bereits Palliativeinheiten implementiert. Viele ärztliche Leiter haben die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin erworben. Im Rahmen des 4. Geriatrietages, welcher am 07.11.2014 an der
Martin-Luther-Universtität Halle/Saale stattfand, wurden die Qualifikationsvoraussetzungen geriatrischer Teams sowie erforderliche Strukturen beleuchtet. Es wurde auch auf den internationalen Geriatriekongress Bezug genommen, welcher im September d.J. auch in Halle/Saale an der Universität durchgeführt wurde.
Am 24.10.2014 fand die 9. Fachtagung Palliative Geriatrie des Unionhilfswerkes in der Akademie der Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin statt. Das Motto lautete „Palliative Geriatrie als wahre Qualität. Leben können. Sterben dürfen.“ Auf der Veranstaltung wurden im Rahmen von Vorträgen sowie 5 parallelen Workshops aktuelle Aspekte hinsichtlich der Versorgung von Betroffenen (im Sinne ganzheitlicher Sorgekultur in der Altenpflege) dargestellt.
Alte Menschen brauchen Palliativ Care – nicht nur am Lebensende. Die palliative Geriatrie ist „Lebensbegleitung bis zuletzt“. Es wurde deutlich, dass die Thematik „Palliative Geriatrie“ zunehmend in der Altenhilfe Anklang findet. Die Einrichtungen übersetzen Hospizkultur und Palliativ Care für die dort lebenden und arbeitenden Menschen. Es wird somit eine neue Wirklichkeit für hochbetagte und deren Zugehörige gestaltet. Es wurde aber auch deutlich, dass noch viel zu tun ist, damit palliative Geriatrie allen zugutekommt, die sie brauchen.
Hervorzuheben ist auch die Etablierung von Ethikkomitees in Seniorenheimeinrichtungen, wie dies bereits in Geriatrischen Fachabteilungen seit Jahren einen Standard darstellt. Ethikkomitees sollen dazu beitragen, Verantwortung, Selbstbestimmungsrecht, Vertrauen, Respekt, Rücksicht und Mitgefühl als gelebte moralische Werte in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.
Die Etablierung von Ethikkomitees stellt ein Qualitätsmerkmal einer Einrichtung dar. Im Rahmen von ethischen Fallbesprechungen wird ein ethischer Diskurs geführt, in welchem man zu einer allgemeinen Handlungsorientierung gelangt. Die verschiedenen Perspektiven der beteiligten Professionen werden dargestellt. Ziel der Ethikarbeit ist es, durch interdisziplinäre, neutrale, ethische Analyse zur Lösung eines ethischen Konfliktes in einem konkreten Behandlungsfall beizutragen. Eine ethische Fallbesprechung ist gelebte Interdisziplinarität.
Ein Ethikkomitee einer Pflegeeinrichtung hat die Aufgabe, bei der Suche nach einer ethisch begründeten und für alle Beteiligten nachvollziehbaren Entscheidung zu helfen. Insofern bleibt zu wünschen, dass möglichst viele Einrichtungen ein Ethikkomitee etablieren, da dies ein Qualitätsmerkmal darstellt.
Die Ausführungen von Herrn Dr. Lübke (Facharzt für Geriatrie, Leiter des Kompetenzzentrums Geriatrie) zeigten, dass Geriatrische Fachabteilungen auch Palliativbehandlungsmöglichkeiten vorhalten sollten. Dies stellt auch einen Aufgabenbereich der Geriatrie (Altersmedizin) dar.
Wir haben nicht selten die Situation, dass sich im Behandlungsverlauf vordergründig palliativmedizinischer Behandlungsbedarf heraus kristallisiert (z.B. bei vorliegender schwergradiger Demenz). Dies ist auch die originäre Aufgabe des Geriaters laut Definitionder Fachgesellschaften, denn Geriatrie findet immer auch bis zum bzw. angesichts des Todes statt – laut den bekannten Dimensionen der Altersmedizin (Geriatrie). Eine Verlegung auf eine Palliativstation ist keinesfalls anzustreben. Dieser Aufgabe sollte zukünftig überall auch eine geriatrische Fachabteilung gerecht werden können.
Die Umsetzung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ sollte allen eine Herzensangelegenheit sein. Dies wurde im Rahmen der Veranstaltung ebenfalls sehr deutlich. Der Grundsatz „Selbstbestimmung bis zuletzt“ ist oberstes Gebot, insofern müssen schriftliche Patientenverfügungen umgesetzt werden. Diesbezüglich sollte stets auch eine Vorsorgevollmacht vorliegen, damit zu gegebener Zeit auch jemand verfügbar ist, der den Willen der oder des Betroffenen auch umsetzen kann, da teilweise Formulierungen in den Patientenverfügungen verwandt werden, die nicht eindeutig auslegbar sind. Die Kopplung der Patientenverfügung mit der Vorsorgevollmacht ist dringend zu empfehlen, sonst ist die Patientenverfügung ggf. nur ein „stumpfes Schwert“.